Gerade auch die Gastronomie muss sich dem Wandel der Digitalisierung fügen, um noch konkurrenzfähig zu bleiben. Doch in Zeiten der Pandemie sitzt das Bargeld nicht gerade locker. Was viele Selbstständige nicht wissen, ist, dass der Staat gerade massiv den Mittelstand mit Fördermittel ausstattet und so die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen in der Krise sichert. Dafür muss Du dir als Unternehmer nur das „Digital Jetzt- Investitionsförderung für KMU“ sichern. Das Programm bietet Dir einen finanziellen Zuschuss und soll es Dir ermöglichen, in digitale Technologien und die Qualifizierung Deiner Beschäftigten zu investieren.
In diesen Zeiten hat keine gastronomische Einheit viel Rücklagen auf der hohen Kante. Die meisten Reserven sind aufgebraucht. Inventionen in neue Technik oder Weiterbildungen wollen gut überlegt sein. Dennoch muss vielleicht die eigene Website neu aufgesetzt werden oder das Rechnungssystem neu aufgesetzt werden.
Ein Förderprogramm für digitale Projekte
Mit dem Förderprogramm „Digital Jetzt“ wird genau dieser Missstand angegangen. Unternehmen des Mittelstands können sich auf zwei Module bewerben. Das ist zum einen das Fördermodul 1 „Investition in digitale Technologien“ bei dem Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen gefördert werden. Als Antragsteller musst Du hier sehr konkret werden, in was investiert werden soll. So kannst Du Hard- und Software, die zum Beispiel eine interne und externe Konnektivität des Unternehmens verbessern (Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz) bzw. ermöglichen, fördern lassen.
Qualifizierung von Mitarbeitern
Aber auch die Weiterbildung von Mitarbeitern kann subventioniert werden. Sollte zum Beispiel die Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz erarbeitet werden, kannst Du Dich für die staatlichen Gelder bewerben. Aber auch Basiskompetenzen und grundsätzliche digitale Arbeiten können gefördert werden.
Als Unternehmer ist es möglich, jeweils einer oder gar beide Module für eine Förderung anzufragen.
Die Investitionen müssen mit neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein. Die Beurteilung der Förderfähigkeit der Investitionen erfolgt somit immer unter Berücksichtigung der Ausgangslage des antragstellenden Unternehmens und der Zielstellung des Vorhabens.
Wie genau wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.
Wie lange läuft das Förderprogramm?
Das Programm „Digital Jetzt“ läuft bis zum 31. Dezember 2023.
Die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf Förderung in „Digital Jetzt“ wird grundsätzlich monatlich im Rahmen eines Zufallsverfahrens (Algorithmus-basiertes Zufallsverfahrens) bestimmt, d.h. unter allen registrierten Unternehmen werden am 1. des Monats bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen.
Die von den ausgewählten Unternehmen eingereichten Anträge werden dann gemäß der Förderrichtlinie geprüft und bewilligt. D.h. zufallsbasiert zugewiesen werden nur die Antragskontingente und nicht die einzelnen Anträge oder Bewilligungen.
Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen. Hierzu muss nur die Teilnahme am Zufallsverfahren für den nächsten Monat aktiv bestätigt werden, eine neue Registrierung oder Dateneingabe ist nicht notwendig.
Die Registrierung, Bestätigung zur Teilnahme am Zufallsverfahren und Antragstellung sind ausschließlich über das Förderportal Digital Jetzt (www.digitaljetzt-portal.de) möglich.
Im Förderportal wird für jeden sich Registrierenden transparent gemacht, wie viele Teilnehmende am Zufallsverfahren für das monatliche Kontingent vorliegen und wie hoch die Zuschlagschancen sind.
Durch das Zufallsverfahren erhalten alle Interessenten die gleiche Chance auf eine Förderung, weil die Schnelligkeit bei der Antragseinreichung keine Rolle spielt – also bspw. auch nicht die Datenübertragung oder personelle Kapazitäten. Die registrierten, aber nicht gelosten Interessenten müssen bei diesem Verfahren keinen kompletten Antrag bearbeiten, wodurch das Verfahren weniger zeitaufwendig ist. Diejenigen, die ausgewählt werden und einen Antrag einreichen, können gleichzeitig sicher sein, dass ausreichend Haushaltsmittel für die etwaige positive Bescheidung ihres Antrags vorhanden sind.
Informieren lohnt sich
Du siehst, dass sich Informieren lohnt und Du so vielleicht Deinem Unternehmen in digitaler Hinsicht einen kleinen Kickstarter verpassen kannst, vorausgesetzt Du erfüllst die entsprechenden Voraussetzungen.