Die letzte Woche ging mit einem Paukenschlag zu Ende. Johann Lafer wurde von der Koblenzer Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten verurteilt. Er akzeptierte dessen Strafbefehl, welcher eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr für fünf Jahre zur Bewährung aussetzt. Außerdem musste er 370.000 Euro zahlen. Obendrein kam eine Geldstrafe von je 360 Tagessätzen in unbekannter Höhe hinzu. Johann Lafer hatte seine angestellten Mitarbeiter in den eigenen Betrieben nicht richtig bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet. So wurden Löhne gesplittet, um Sozialabgaben zu drücken.
Offenbar kann es den Beteiligten hier nicht schnell genug, um die Aufarbeitung gehen, da folgende Presseerklärung von seinem Anwalt nach der Verkündung des Strafmaßes lanciert worden ist
Pressemittielung von Professor Dr. Christian Schertz • Rechtsanwalt:
„Herr Lafer hat von Anfang an selbst und durch seine Anwälte aktiv alles unternommen, um die gegen ihn erhobenen Vorwürfe rückhaltlos aufzuklären und auch von Anfang an deutlich gemacht, für Verfehlungen einzustehen. Er bedauert, dass es hier zu den von der Staatsanwaltschaft festgestellten und daher auch zu Recht sanktionierten Unregelmäßigkeiten in seinem Betrieb gekommen ist, für die er selbstverständlich einzustehen hat. Er begrüßt es daher, dass die Angelegenheit durch den gegen ihn erlassenen Strafbefehl abgeschlossen werden konnte und er insofern auch unverzüglich Rechtsmittelverzicht erklärt hat. Um so mehr freut er sich jetzt, sich neuen Projekten und Herausforderungen widmen zu können.
Seit September 2014 stand Lafer im Verdacht, bei der Beschäftigung einer ehemaligen Hausangestellten die Lohnsteuer hinterzogen und Sozialabgaben gekürzt zu haben. Eine Durchsuchung der Steuerfahndung führte zu einer Erweiterung der Ermittlungen, welche sich laut Staatsanwaltschaft als sehr „umfangreich“ gestalteten… „Johann Lafer:“… ich bin kein Steuerhinterzieher.“
In der Stern- Ausgabe vom Februar 2015 zitiert man ihn mit den Worten: „Ja, ich habe einen Fehler begangen“. „Und für diesen Fehler muss ich bestraft werden, aber es war nur ein Fehler und kein System – ich bin kein Steuerhinterzieher.“
Für mich hört sich diese Aussage nach einer krass verzerrten Wahrnehmung seitens Johann Lafers an, ganz so als ob er bei der Steuererklärung beim Eintragen um eine Zeile verrutscht ist. Wer vom Staat eine Bewährungsstrafe mit einer Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen erhält und zudem die Summe von 370.000 Euro zahlen muss, und dessen Frau ebenfalls eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen auferlegt bekommt, kann nicht nur einen Fehler begangen haben. Für mich deutet sich gerade hier das System an. Erneut leidet das Bild des Berufsstandes Koch und prinzipiell der steuerzahlenden Gemeinde, welche sich nicht dieser Praktiken bedient und es nicht zu solchen sogenannten „Unregelmäßigkeiten“ im eigenen Betrieb kommen lässt. Ich bin gespannt, inwiefern jetzt weitere Konsequenzen dieses Urteil nach sich zieht. Insbesondere das Verhalten der Intendanten vom ZDF, die Herrn Lafer in der „Küchenschlacht“ als Juror/Moderator ein bezahltes Podium bieten und er ebenso die Kochsendung „Lafer! Lichter! Lecker!“ moderiert, wird da richtungsweisend sein.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Gesellschaft bei einem bestimmten Schlag von Prominenz, den Wunsch nach Gerechtigkeit und Buße der Glorifikation hinten anstellt. Es stellt sich die Frage, ob ein frisch verurteilter Straftäter auch in Zukunft einen Platz inmitten der medialen Landschaft öffentlich-rechtlicher Natur erhält, um sich selbst und seine Kreationen der besonderen Art zu präsentieren. Mir ist erst einmal gründlich der Appetit danach vergangen.
Update:
Mir wurde soeben folgendes vom ZDF verkündet:
„Die Entscheidung des Gerichts hat keinen Bezug zum Einsatz von Johann Lafer in
ZDF-Sendungen und hat daher keine Auswirkung auf die Zusammenarbeit mit ihm.“[/fusion_text]
Aua, aua …… Beim Betrügen ganz groß und beim Verantwortung tragen eine kleine Maus. Offensichtlich ist Steuerhinterziehung eben doch noch en vogue, weil die Chance gegen null tendiert, erwischt zu werden.